deutscher Fußballfunktionär und Jurist; ab 1963 Mitglied und von 1972 bis 1992 Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses; wurde bekannt durch seine Aufklärungsarbeit beim Bundesligaskandal in den 1970er Jahren
Erfolge/Funktion:
Vorsitzender des Kontrollausschusses des
Deutschen Fußball-Bundes von 1970 bis 1992
* 10. Februar 1922 Teplitz-Schönau/Sudetenl.
† 3. November 2018
Hans Kindermann war beruflich zuletzt Vorsitzender Richter der 5. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht, in die Historie eingegangen ist er jedoch als "Chefankläger" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). 22 Jahre lang saß er dessen Kontrollausschuss vor und erwarb sich dabei den Ruf eines "scharfen Hunds" (Stgt. N., 10.8.1988), unerbittlich um die Einhaltung des Regelwerks bemüht. "Er hat ein Rechtsverständnis aus dem Jahr 1963", sagte einmal der Bundesliga-Trainer Karlheinz Feldkamp über ihn. Kindermann wollte ihm nicht unbedingt widersprechen, schätze er doch ältere Werte wie Disziplin und Ordnung, Recht und Gesetz.
Laufbahn
Den aus dem Sudetenland stammenden Juristen Hans Kindermann erfasste eigenem Eingeständnis nach schon in jungen Jahren eine Art "Fußballverrücktheit". Er trat nach dem Zweiten Weltkrieg dem TSV Georgii Allianz Stuttgart bei, als aktiver Spieler erwarb er sich keine großen Meriten, er war Schiedsrichter und Jugendbetreuer. "Ich habe mein ganzes Leben lang als Fußballfunktionär und Richter kämpfen müssen" ...